Wespen und Hornissen
Wespen erfüllen wichtige Aufgaben in der Natur: Sie vertilgen Schädlinge, darunter auch Stechmücken und Pflanzenschädlinge. Sie wirken der Ausbreitung von Krankheiten entgegen, indem sie frische Tierkadaver beseitigen und bestäuben auch Pflanzen. Sie selbst wiederum dienen anderen Tieren als Nahrungsgrundlage.
Wie alle wildlebenden Tiere stehen sie unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Niemand darf sie ohne vernünftigen Grund töten oder ihre Nester zerstören. Die europäische Hornisse, die größte der heimischen Wespenarten, steht sogar unter besonderem Naturschutz. Ihre Nester dürfen nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde vom Fachmann umgesiedelt werden. Eigenmächtiges Handeln kann teuer werden. Im Gegensatz zur europäischen gilt die asiatische Hornisse als invasiver Schädling (siehe "Aktuelles"), dessen Ausbreitung verhindert werden soll.
Unter den zwölf heimischen Wespenarten sind nur zwei, die lästig werden können. Die anderen interessieren sich nicht für unsere Speisen und Getränke. Diese Arten bilden nur kleine Kolonien und sind seltener. Auch die europäische Hornisse ist nicht aggressiv, sondern eher scheu.
Meistens ist es möglich, sich für einen Sommer mit einem Wespen- oder Hornissennest am Haus oder im Schuppen zu arrangieren. Im Herbst verlassen die Tiere das Nest und dann kann man es gefahrlos entfernen. Wenn Sie ein Problem mit Wespen oder Hornissen haben, können Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde oder den B.U.N.D-Rheinland-Pfalz wenden.
Auch Imker dürfen keine Wespen- oder Hornissennester umsiedeln oder beseitigen.